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Kategorie Investition – Lesedauer 12 Min – Letzte Änderung am 07.09.26

Tiny Houses als Investitionschance (IAB)

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewerblich vermietete Tiny Houses und mobile Mietunterkünfte gelten in der Regel als bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Nur für diese Kategorie greifen die drei steuerlichen Instrumente.
  • Investitionsabzugsbetrag: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten bereits vor dem Kauf abziehbar, in Summe höchstens 200.000 Euro je Betrieb.
  • Sonderabschreibung: bis zu 40 % zusätzlich, frei verteilbar auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre.
  • Degressive AfA: bis zu 30 % pro Jahr – aber nur für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2027.
  • Gewinngrenze: Der steuerliche Gewinn darf im maßgebenden Wirtschaftsjahr 200.000 Euro nicht übersteigen, sonst entfallen Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung.
  • Rechenbeispiel: Bei 250.000 Euro Investitionsvolumen und 40 % Steuersatz ergibt sich ein Liquiditätseffekt von rund 89.000 Euro in den ersten Jahren.
  • Wichtig: Es handelt sich um eine Steuerstundung, nicht um einen Steuererlass. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

Wer als Campingplatzbetreiber, Hotelier oder gewerblicher Vermieter in mobile Unterkünfte investiert, kann einen großen Teil der Anschaffungskosten steuerlich vorziehen – teilweise schon Jahre vor dem eigentlichen Kauf. Möglich machen das drei Instrumente, die aufeinander aufbauen: der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG, die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG und die befristete degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG.

Dieser Beitrag zeigt, wie die drei Stufen zusammenwirken, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wo die typischen Fallstricke liegen und was das konkret in Euro bedeutet. Er ersetzt keine steuerliche Beratung, sondern gibt Ihnen die Struktur an die Hand, mit der Sie das Gespräch mit Ihrem Steuerberater führen können.

So nutzen Sie den Investitionsabzugsbetrag (IAB) optimal

Sie denken über eine Investition in Tiny Houses nach? Dann haben Sie nicht nur den Puls der Zeit erkannt, sondern auch die Möglichkeit, steuerlich von dieser nachhaltigen und zukunftsorientierten Geschäftsidee zu profitieren. Als Tiny House-Hersteller möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) finanzielle Vorteile nutzen können, um Ihr Investment noch rentabler zu gestalten.

Warum mobile Unterkünfte (Tiny Houses) als Investment?

Mobile Unterkünfte sind für gewerbliche Betreiber aus drei Gründen interessant: Sie erschließen auf vorhandenen Flächen zusätzliche Vermietungskapazität, sie erzielen deutlich höhere Nächtigungspreise als Stellplätze, und sie sind – anders als ein Anbau oder ein Gebäude – innerhalb weniger Monate realisierbar.

Der steuerliche Aspekt kommt hinzu, ist aber nachgelagert. Eine Investition, die sich betriebswirtschaftlich nicht trägt, wird durch eine Abschreibung nicht rentabel. Umgekehrt gilt: Wenn Auslastung, Preis und Standort stimmen, entscheidet die steuerliche Gestaltung darüber, wie schnell sich das eingesetzte Kapital zurückverdient.

-> Was kostet ein Tiny House zur gewerblichen Vermietung? Preise, Folgekosten und Renditen 2026

Beweglich oder Gebäude? Die entscheidende Weiche

Bevor Sie über Prozentsätze sprechen, muss eine Frage geklärt sein: Ist Ihr Objekt steuerlich ein bewegliches Wirtschaftsgut oder ein Gebäude? Denn Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und degressive AfA gelten ausschließlich für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Immobilien sind von allen drei Instrumenten ausgenommen.

Entscheidend ist nicht die Bezeichnung des Objekts, sondern die Art der Aufstellung:

  • Objekte auf Fahrgestell oder auf punktueller, jederzeit lösbarer Auflagerung, die ohne Substanzverlust versetzt werden können, werden in der Regel als bewegliche Wirtschaftsgüter behandelt.
  • Objekte mit fester Gründung, Streifenfundament und fest verbundenen Ver- und Entsorgungsleitungen können dagegen als Gebäude eingeordnet werden – mit der Folge, dass die gesamte steuerliche Rechnung anders aussieht.

 

Genau deshalb planen wir die Aufstellung von Beginn an mit: Gründung, Anschlüsse und Standortdokumentation werden so ausgeführt, dass die Mobilität des Objekts nachweisbar erhalten bleibt. Das ist kein Detail am Rande, sondern die Grundlage der gesamten steuerlichen Gestaltung – und es ist der Punkt, an dem eine bereits gebaute Lösung nachträglich kaum noch korrigiert werden kann.

Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?

Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG erlaubt kleinen und mittleren Betrieben, bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer geplanten Investition gewinnmindernd abzuziehen – bevor das Wirtschaftsgut überhaupt gekauft ist. Die Summe aller am Bilanzstichtag bestehenden Investitionsabzugsbeträge darf je Betrieb 200.000 Euro nicht übersteigen.

Der Effekt ist eine Vorverlagerung: Sie senken Ihren Gewinn heute und schaffen damit Liquidität für die Investition, die Sie in einem der folgenden drei Wirtschaftsjahre tätigen. Im Anschaffungsjahr wird der Betrag außerbilanziell wieder hinzugerechnet und in gleicher Höhe von den Anschaffungskosten abgesetzt. Beide Vorgänge heben sich im Ergebnis auf – was bleibt, ist eine reduzierte Abschreibungsbemessungsgrundlage.

Wichtig für die Erwartungshaltung: Der Investitionsabzugsbetrag erlässt keine Steuer, er verschiebt sie. Was heute abgezogen wird, steht in späteren Jahren nicht mehr als Abschreibungsvolumen zur Verfügung. Der Vorteil liegt im Zinseffekt, in der Liquidität und in der Möglichkeit, Gewinnspitzen zu glätten.

*Die Aufzählung ist nicht vollständig und dient lediglich zur groben Übersicht, es findet keine steuerliche Beratung statt, alle Investitionen sind individuell zu handhaben.

Die drei Stufen: IAB, Sonderabschreibung, degressive AfA

Die größte Wirkung entsteht nicht durch ein einzelnes Instrument, sondern durch die Kombination. Die drei Stufen greifen zeitlich versetzt ineinander:

Stufe

Rechtsgrundlage

Höhe

Zeitpunkt der Wirkung

1. Investitionsabzugsbetrag

§ 7g Abs. 1 EStG

bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten,

max. 200.000 € je Betrieb

im Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung

(bis zu drei Jahre vorher)

2. Sonderabschreibung

§ 7g Abs. 5 EStG

bis zu 40 % der geminderten

Bemessungsgrundlage

im Anschaffungsjahr und in den

vier Folgejahren frei verteilbar

3. Degressive AfA

§ 7 Abs. 2 EStG

bis zu 30 % pro Jahr,

höchstens das Dreifache des linearen Satzes

ab dem Anschaffungsjahr,

nur bis 31.12.2027 möglich

Sonderabschreibung und degressive AfA laufen im Anschaffungsjahr nebeneinander – beide aus derselben, um den Investitionsabzugsbetrag geminderten Bemessungsgrundlage. Ein Unterschied ist dabei praxisrelevant: Die degressive AfA wird im Anschaffungsjahr monatsgenau gekürzt, die Sonderabschreibung nicht. Wer im November liefert, verliert bei der degressiven AfA elf Zwölftel des ersten Jahres – bei der Sonderabschreibung nichts.

Die degressive AfA ist außerdem an die Nutzungsdauer gekoppelt: Der Satz darf höchstens das Dreifache des linearen AfA-Satzes betragen und 30 Prozent nicht übersteigen. Bei einer Nutzungsdauer von zehn Jahren sind das die vollen 30 Prozent, bei fünfzehn Jahren nur noch 20 Prozent. Die angesetzte Nutzungsdauer ist deshalb kein Nebenschauplatz, sondern ein zentraler Stellhebel.

Drohnenaufnahme von NAWALO-Bauwagen auf einem Campingplatz
NAWALO-Mietobjekte auf einem Campingplatz

Rechenbeispiel

Angenommen, Sie planen fünf Einheiten im Gesamtwert von 250.000 Euro netto. Die Anschaffung erfolgt im Juli 2027, die angesetzte Nutzungsdauer beträgt zehn Jahre, Ihr Steuersatz liegt bei 40 Prozent, Ihr steuerlicher Gewinn unterhalb der Grenze von 200.000 Euro.

Jahr

Maßnahme

Gewinnminderung

Steuereffekt

2026

Investitionsabzugsbetrag, 50 % von 250.000 €

125.000 €

50.000 €

2027

Degressive AfA (30 %, 6/12) und Sonderabschreibung (40 %) auf die geminderte Bemessungsgrundlage von 125.000 €

68.750 €

27.500 €

2028

Degressive AfA, 30 % vom Restbuchwert

16.875 €

6.750 €

2029

Degressive AfA, 30 % vom Restbuchwert

11.813 €

4.725 €

Summe

entspricht rund 89 % der Anschaffungskosten

222.438 €

88.975 €

Rund 89.000 Euro Liquiditätsvorteil bei 250.000 Euro Investitionsvolumen – und gut 50.000 Euro davon wirken bereits im Jahr vor der Anschaffung. Das ist der eigentliche Hebel: Sie finanzieren einen relevanten Teil der Investition aus Steuern, die Sie sonst gezahlt hätten.

Und die Gegenrechnung, die dazugehört: In den Jahren ab 2030 steht deutlich weniger Abschreibungsvolumen zur Verfügung. Wer damit rechnet, dass sein Gewinn in Zukunft steigt, verschiebt Steuerlast in eine teurere Phase. Diese Frage gehört auf den Tisch, bevor der Investitionsabzugsbetrag gebildet wird.

Rechnen Sie mit Ihren eigenen Zahlen

Das Beispiel oben ist ein Modellfall. Ihr Investitionsvolumen, Ihr Steuersatz und vor allem Ihr Liefertermin verändern das Ergebnis erheblich. Der folgende Rechner zeigt Ihnen den Liquiditätseffekt für Ihre Ausgangslage – inklusive Warnung, wenn die Gewinngrenze überschritten wird oder der Liefertermin außerhalb des Investitionsboosters liegt.

IAB-Rechner: Modellrechnung zur steuerlichen Wirkung einer Investition

Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und Abschreibung in einer Modellrechnung – für gewerblich vermietete Tiny Houses, Mietunterkünfte und Camping-Lodges. Unverbindliches Beispiel, keine Steuerberatung.

Modellhafter Liquiditätseffekt
Details

Eingaben der Modellrechnung

Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer, sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Der Investitionsabzugsbetrag kann bis zu drei Wirtschaftsjahre vor der Anschaffung gebildet werden. Der Abzug wirkt vollständig im Jahr der Bildung.
Die degressive Abschreibung ist nur für Anschaffungen bis zum 31.12.2027 zulässig. Ab 2028 wird automatisch linear gerechnet.
Gewinn vor Abzug des IAB. Ab 200.000 € entfallen IAB und Sonderabschreibung. Die Modellrechnung unterstellt in den Folgejahren einen Gewinn in vergleichbarer Höhe.
Grenzsteuersatz inkl. Solidaritätszuschlag bzw. kombinierter Satz aus Körperschaft- und Gewerbesteuer. Die Modellrechnung hält diesen Satz über alle Jahre konstant.

Feineinstellung

Bestimmt den linearen AfA-Satz und damit die Obergrenze der degressiven AfA (max. das Dreifache, höchstens 30 %). Bitte mit Ihrem Steuerberater festlegen.
Gesetzliches Maximum: 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten, in Summe höchstens 200.000 € je Betrieb. Der Deckel ist bei einem Investitionsvolumen von 400.000 € erreicht.
Bis zu 40 % nach § 7g Abs. 5 EStG, frei verteilbar auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre.

Ergebnis der Modellrechnung

Investitionsbooster (degressive AfA) endet am 31.12.2027 – empfohlener Bestellzeitpunkt in
Modellhafter Liquiditätseffekt in den ersten Jahren
Entlastung im Jahr der IAB-Bildung
Steuerlich wirksamer Anteil der Anschaffungskosten
JahrMaßnahmeGewinn­minderungSteuer­effekt

Nächster Schritt: Wir liefern Ihnen eine belastbare Angebotsgrundlage mit Nettopreis, Liefertermin und Ausstattungsumfang. Die steuerliche Bewertung Ihres Einzelfalls nimmt Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater vor.

Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner ist eine unverbindliche Modellrechnung zur allgemeinen Veranschaulichung und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Er bewertet keinen konkreten Einzelfall.

Die Modellrechnung beruht auf vereinfachten Annahmen. Sie unterstellt insbesondere einen über alle Jahre konstanten Steuersatz sowie einen Gewinn, der in jedem Jahr ausreicht, um die Abzüge vollständig zu nutzen. Weichen die tatsächlichen Gewinne ab, verschiebt sich der Effekt zeitlich oder fällt anders aus; nicht genutzte Abzüge können in einen Verlustvortrag laufen. Nicht berücksichtigt sind unter anderem Verlustverrechnung, Gewerbesteuerhebesatz, Zinseffekte, der spätere Wechsel zur linearen Abschreibung, die Verteilung der Sonderabschreibung über fünf Jahre sowie die Rückgängigmachung des IAB bei ausbleibender Investition. Die Voraussetzungen des § 7g EStG und der degressiven AfA nach § 7 Abs. 2 EStG sind im Einzelfall zu prüfen, ebenso die steuerliche Einordnung des Objekts und die anzusetzende Nutzungsdauer.

Ihre Eingaben werden ausschließlich im Browser verarbeitet, nicht gespeichert und nicht an uns übertragen. Bitte besprechen Sie jede Investitionsentscheidung mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater. Rechtsstand: August 2026.

Die Voraussetzungen – ehrlich gerechnet

Der Investitionsabzugsbetrag ist ein Instrument für kleine und mittlere Betriebe. Nicht jeder Investor erfüllt die Bedingungen:

Voraussetzung

Was das bedeutet

Gewinngrenze 200.000 €

Der steuerliche Gewinn darf im maßgebenden Wirtschaftsjahr vor Abzug des IAB 200.000 Euro nicht übersteigen. Die Grenze gilt seit 2020 einheitlich für bilanzierende Betriebe und für die Einnahmenüberschussrechnung. Wird sie überschritten, entfallen IAB und Sonderabschreibung vollständig.

Höchstbetrag 200.000 €

Die Summe aller bestehenden Investitionsabzugsbeträge ist je Betrieb gedeckelt – unabhängig davon, wie viele Investitionen geplant sind.

Bewegliches Wirtschaftsgut

Nur abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind begünstigt. Zur Abgrenzung siehe das Kapitel weiter oben.

Betriebliche Nutzung oder Vermietung

Das Objekt muss im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr in einer inländischen Betriebsstätte verbleiben und zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt oder vermietet werden. Seit dem Jahressteuergesetz 2020 ist die Vermietung ausdrücklich unschädlich. Kritisch wird es bei privater Mitnutzung durch den Betriebsinhaber.

Investitionszeitraum drei Jahre

Die Anschaffung muss innerhalb der drei folgenden Wirtschaftsjahre erfolgen.

Ein Hinweis, der in der Praxis regelmäßig übersehen wird: In den maßgeblichen Gewinn fließen auch außerbilanzielle Hinzurechnungen ein. Wer knapp unter 200.000 Euro plant, sollte einen Sicherheitsabstand einkalkulieren, statt die Grenze punktgenau anzusteuern.

Was passiert, wenn Sie nicht investieren?

Bleibt die Investition innerhalb der drei Jahre aus, wird der Investitionsabzugsbetrag rückwirkend im Jahr der Bildung aufgelöst. Der Steuerbescheid wird geändert, die Nachzahlung wird fällig – und zusätzlich nach § 233a der Abgabenordnung verzinst. Aus dem Liquiditätsvorteil wird dann ein Liquiditätsnachteil. Bilden Sie den Investitionsabzugsbetrag deshalb nur, wenn die Investitionsabsicht real und der Liefertermin planbar ist.

-> Was kostet ein Tiny House zur gewerblichen Vermietung?

 

Vor der Abschreibung kommt die Rentabilität

Vor der Abschreibung kommt die Rentabilität

Eine Abschreibung ist kein Geschäftsmodell. Wir diskutieren steuerliche Gestaltung in Projekten grundsätzlich nachgelagert – zuerst geht es um Standort, Zielgruppe, Auslastung und Nächtigungspreis. Erst wenn diese Zahlen tragen, ist die Frage sinnvoll, wie sich die Investition steuerlich optimal abbilden lässt.

Der Grund ist einfach: Der Steuereffekt ist eine Stundung. Die Rendite kommt aus der Vermietung. Ein Objekt, das zu 40 Prozent ausgelastet ist, wird durch keine Abschreibung zu einem guten Investment – ein Objekt mit 65 Prozent Auslastung dagegen wird durch die richtige Gestaltung spürbar schneller amortisiert.

Warum mit NAWALO?

Wir bauen seit 2007 mobile Unterkünfte für den gewerblichen Dauereinsatz. Über 500 Objekte stehen an mehr als 150 Standorten in Deutschland, Frankreich und Luxemburg. Für Ihre Investition sind vier Punkte relevant:

  • Planbare Anschaffung: Lieferzeit 12 bis 18 Wochen ab Auftragsbestätigung – die Grundlage dafür, dass Ihr steuerlicher Zeitplan hält.
  • Aufstellung mit Blick auf die steuerliche Einordnung: Gründung, Anschlüsse und Dokumentation werden so ausgeführt, dass die Mobilität des Objekts nachweisbar bleibt.
  • Gebaut für Hochfrequenzvermietung: instandhaltungsarm, schnell zu reinigen, auf eine Nutzungsdauer von über 20 Jahren ausgelegt.
  • Konfiguration nach Zielgruppe: Vom kompakten Objekt für Kurzaufenthalte bis zur Familienausstattung mit Vollbad – abgestimmt auf Standort und Preisniveau.
  • Großes Netzwerk an Betreibern: Durch unsere langjährige Erfahrung, besitzen wir einen umfangreichen Pool an gewerblichen Betreibern.

 

Für vollständige Investorenprojekte mit Standortentwicklung, Betreiberkonzept und Finanzierungsbegleitung liegt unser Einstieg bei einem Investitionsvolumen von 250.000 Euro. Bestehende Betriebe, die einzelne Einheiten ergänzen, betreuen wir auch darunter.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja. Seit dem Jahressteuergesetz 2020 ist die Vermietung eines Wirtschaftsguts für den Investitionsabzugsbetrag unschädlich. Entscheidend ist, dass das Objekt zum Anlagevermögen eines Betriebs gehört, im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr in einer inländischen Betriebsstätte verbleibt und zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt oder vermietet wird. Die gewerbliche Vermietung an Feriengäste erfüllt diese Bedingung regelmäßig. Die private Mitnutzung durch den Betriebsinhaber ist der kritische Punkt und sollte vorab mit dem Steuerberater geklärt werden.

Das hängt allein von der Aufstellung ab. Ein Objekt auf Fahrgestell oder auf einer punktuellen, jederzeit lösbaren Auflagerung, das ohne Substanzverlust versetzt werden kann, wird in der Regel als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens behandelt. Ein Objekt mit fester Gründung, Streifenfundament und fest verbundenen Ver- und Entsorgungsleitungen kann dagegen als Gebäude eingeordnet werden. Diese Unterscheidung ist entscheidend, denn Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und degressive AfA gelten ausschließlich für bewegliche Wirtschaftsgüter. NAWALO plant die Aufstellung von Beginn an so, dass die Mobilität des Objekts nachweisbar erhalten bleibt.

Sie können bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abziehen. Zusätzlich gilt eine betriebsbezogene Obergrenze: Die Summe aller am Bilanzstichtag bestehenden Investitionsabzugsbeträge darf 200.000 Euro nicht übersteigen. Bei einer Investition von 250.000 Euro netto sind das 125.000 Euro Abzug; bei 600.000 Euro greift die 200.000-Euro-Deckelung.

Der steuerliche Gewinn darf im maßgebenden Wirtschaftsjahr vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags höchstens 200.000 Euro betragen. Diese einheitliche Grenze gilt seit 2020 sowohl für bilanzierende Betriebe als auch für die Einnahmenüberschussrechnung. Wird sie überschritten, sind weder der Investitionsabzugsbetrag noch die Sonderabschreibung zulässig. Da in den maßgeblichen Gewinn auch außerbilanzielle Hinzurechnungen einfließen, empfiehlt sich in der Praxis ein Sicherheitsabstand zur Grenze.

Der Investitionsabzugsbetrag wird rückwirkend im Jahr der Bildung aufgelöst. Der Steuerbescheid des betreffenden Jahres wird geändert, die Steuernachzahlung wird fällig und zusätzlich nach § 233a der Abgabenordnung verzinst. Aus einem Liquiditätsvorteil wird dann ein Liquiditätsnachteil. Deshalb sollte der Investitionsabzugsbetrag nur gebildet werden, wenn die Investitionsabsicht real ist und der Liefertermin planbar bleibt.

Die mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm eingeführte degressive Abschreibung gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden. Der Satz beträgt höchstens das Dreifache des linearen AfA-Satzes und maximal 30 Prozent, in den Folgejahren jeweils auf den Restbuchwert. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Anschaffung, nicht der Bestellung. Bei einer Lieferzeit von 12 bis 18 Wochen muss eine Bestellung deshalb spätestens im Spätsommer 2027 erfolgen.

Ja, die drei Instrumente bauen aufeinander auf. Der Investitionsabzugsbetrag wirkt vor der Anschaffung und senkt anschließend die Abschreibungsbemessungsgrundlage. Auf diese verminderte Grundlage laufen Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG und degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG nebeneinander. Die degressive AfA wird im Anschaffungsjahr monatsgenau gekürzt, die Sonderabschreibung nicht. In der Summe können so in den ersten Jahren deutlich über 70 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich wirksam werden.

Die mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm eingeführte degressive Abschreibung gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden. Der Satz beträgt höchstens das Dreifache des linearen AfA-Satzes und maximal 30 Prozent, in den Folgejahren jeweils auf den Restbuchwert. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Anschaffung, nicht der Bestellung. Bei einer Lieferzeit von 12 bis 18 Wochen muss eine Bestellung deshalb spätestens im Spätsommer 2027 erfolgen.

Bei 250.000 Euro netto, einem angenommenen Steuersatz von 40 Prozent und voller Ausschöpfung der Instrumente entfallen 125.000 Euro auf den Investitionsabzugsbetrag, was bereits vor dem Kauf rund 50.000 Euro Steuerentlastung bedeutet. Über Sonderabschreibung und degressive AfA kommen in den ersten drei Jahren nach der Anschaffung weitere rund 39.000 Euro hinzu. Der Liquiditätseffekt liegt damit bei etwa 89.000 Euro. Es handelt sich um eine Steuerstundung, nicht um einen dauerhaften Steuererlass: Was früh abgeschrieben wird, fehlt in späteren Jahren.

Vollständige Investorenprojekte mit Standortentwicklung, Betreiberkonzept und Finanzierungsbegleitung setzen wir ab einem Investitionsvolumen von 250.000 Euro um. Bestehende Betriebe, die ihren Bestand um einzelne Einheiten erweitern möchten, betreuen wir auch darunter: Konfigurationen für Campingplätze und Ferienbetriebe beginnen bei rund 10.000 Euro netto und reichen bis etwa 60.000 Euro netto je Einheit.

Die Lieferzeit beträgt in der Regel 12 bis 18 Wochen ab Auftragsbestätigung. Für die steuerliche Planung ist dieser Zeitraum entscheidend, weil sowohl das Ende des dreijährigen Investitionszeitraums beim Investitionsabzugsbetrag als auch die Frist für die degressive Abschreibung am 31. Dezember 2027 auf den Zeitpunkt der Anschaffung abstellen. NAWALO fertigt seit 2007 und hat über 500 Objekte an mehr als 150 Standorte in Deutschland, Frankreich und Luxemburg geliefert.

Ihr nächster Schritt mit NAWALO

Die steuerliche Rechnung steht und fällt mit drei konkreten Größen: dem Objekt, dem Standort und dem Liefertermin. Genau darüber sprechen wir im Erstgespräch – nicht über Steuerrecht.

Sie erhalten von uns eine belastbare Angebotsgrundlage mit Nettopreis, Liefertermin und Ausstattungsumfang. Damit kann Ihr Steuerberater den Investitionsabzugsbetrag konkret ansetzen, statt mit Schätzwerten zu arbeiten.

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Sie erreichen uns auch telefonisch unter +49 (0)4120 706 88 70

Simon Kilimann
Geschäftsführer der NAWALO GmbH

Rechtsstand: August 2026. Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zu steuerlichen Regelungen wieder und stellt ausdrücklich keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Er ersetzt weder die Prüfung Ihres Einzelfalls noch die Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Steuerliche Regelungen können sich kurzfristig ändern; für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen. Die dargestellten Rechenbeispiele beruhen auf vereinfachten Modellannahmen.

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