AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Die NAWALO GmbH, Altendeich 9a, 25335 Raa-Besenbek, Telefon +49 (0) 4120 70 68 870, E-Mail: info@nawalo.de, Web: www.nawalo.de und www.waldkindergartenwagen.de, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter HRB 15639 PI, vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Simon Kilimann, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG: DE 815708596, im Folgenden „NAWALO“, ist ein junges Team aus Norddeutschland, dass sich dem Design, Vertrieb, sowie dem Import von innovativen und hochwertigen Naturwagen, Lodges und Tiny Houses verschrieben hat. Neben Campingplätzen, der Hotellerie und Kindergärten zählen auch diverse Gewerbetreibende sowie private Nutzer, die die Vorteile flexibler Tiny Houses von NAWALO für sich entdeckt haben, zu unseren Kunden. Aufgrund unseres breit aufgestellten Kundenkreises und unserer vielfältigen Vertriebswege gliedern sich unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber privaten Kunden (Verbrauchern) und

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für sämtliche Geschlechter.

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I. Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber privaten Kunden (Verbrauchern)

1 Anwendungsbereich

Die in diesem Abschnitt I. wiedergegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) finden ausschließlich gegenüber privaten Kunden (Verbrauchern) – (im Folgenden „Kunde/n“) – Anwendung. Für Zwecke dieser AGB, ist ein „Verbraucher“ jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
Alle Angebote, Kaufverträge und Lieferungen aufgrund und im Zusammenhang mit Bestellungen des Kunden unterliegen diesen AGB. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB).
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. unsere Bestätigung in Textform maßgebend.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

2 Vertragspartner

Ihr Vertragspartner ist die:

NAWALO GmbH
Altendeich 9a
25335 Raa-Besenbek

Geschäftsführer: Simon Kilimann

Handelsregister. HRB 15639 PI, Amtsgericht Pinneberg
USt-ID-Nr.: DE 815708596

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 4120 70 68 870
E-Mail: info@nawalo.de
Web: https://www.nawalo.de

3 Anwendbares Recht, zwingende Verbraucherschutzvorschriften

Gegenüber Verbrauchern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts, jedoch nur wenn
Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, oder
Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
Wenn Sie als Verbraucher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei jedoch zwingende (Verbraucherschutz-)Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt bleiben.

4 Angebot

Unsere in Prospekten, Anzeigen, sonstigem Werbematerial oder unserer Website wiedergegebenen Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Vertragsangebotes dar (invitatio ad offerendum).
Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können.
Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung haben individuell durch uns im Einzelfall für den Kunden erstellte Angebote eine Gültigkeit von 4 Wochen.
NAWALO behält sich vor, im Einzelfall vor Vertragsschluss bei Vorliegen eines berechtigten Interesses und unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen eine automatische Bonitätsprüfung des Kunden mittels einer Anfrage bei einer Wirtschaftsauskunft durchzuführen.
NAWALO weists ausdrücklich darauf hin, dass eine Nutzung der von NAWALO angebotenen Naturwagen, Lodges und Tiny Houses als permanenter Aufenthaltsort aufgrund verschiedenster gesetzlicher Regularien im Grundsatz nicht genehmigungsfähig ist.
Alle Objekte von NAWALO sind deutschlandweit im Einsatz. Auf Individualregelungen kann nur vor Bauausführung eingegangen werden. Alle relevanten Anforderungen für den Bau und die Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit sind vom Kunden vor Bauausführung abzuklären. Dieses betrifft insbesondere eventuelle individuelle bautechnische Anpassungen, welche durch die Baugenehmigung notwendig werden können. Eine bautechnische Anpassung nach Auslieferung wird von NAWALO nicht erfolgen, eventuell entstehende Kosten werden nicht übernommen.

5 Onlinekonfigurator

Um die Arbeitsabläufe für die Erstellung eines individuellen Angebotes von uns gegenüber dem Kunden zu vereinfachen, stellen wir für unsere Kunden unter der Domain https://konfigurator.nawalo.de einen Onlinekonfigurator bereit. Über diesen Konfigurator hat der Kunde die Möglichkeit, zunächst eines der von uns angebotenen Grundmodelle (etwa uniCube, Zauberwagen, Schäferwagen, TROLL, BUGG oder Camping POD®) auszuwählen und dieses Grundmodell in den folgenden Schritten nach den individuellen Wünschen des Kunden im Hinblick auf Grundriss, Küche, Toilette, Innenausstattung, Sonderausstattung und Winterausstattung zu konfigurieren.
Im Anschluss an die Konfiguration erhält der Kunde die Möglichkeit, seine Kontaktdaten und den gewünschten Liefertermin anzugeben und gemeinsam mit der vorausgewählten Wunschkonfiguration als Grundlage für die Erstellung eines verbindlichen Angebots durch NAWALO an uns zu übermitteln.
Auf Grundlage der über den Onlinekonfigurator an uns übermittelten Angaben erstellen wir ein individuelles Angebot, welches wir dem Kunden gemeinsam mit diesen AGB und der Widerrufsbelehrung übersenden.

6 Preise und Zahlung

Die gegenüber Verbrauchern ausgewiesenen Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile ein. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten unsere Preise exklusive Lieferung jedoch einschließlich Verpackung.
Bei Werkverträgen ist die Vergütung, wenn kein Zahlungsplan vorliegt, grundsätzlich bei Abnahme durch den Kunden fällig. Das gilt auch für Teilabnahmen. NAWALO kann auch die Abnahme in sich abgeschlossener Teilleistungen verlangen. I. § 6 Abs. 6 bleibt unberührt.
Der Kunde verpflichtet sich, außer im Falle der ausdrücklichen Vereinbarung einer anderen Zahlungsweise, nach Erhalt der Ware spätestens innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Wir weisen darauf hin, dass der Kunde auch ohne eine Mahnung in Verzug gerät, wenn (u.a.) für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist (§ 286 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Wir weisen darauf hin, dass der Kunde auch ohne eine Mahnung in Verzug gerät, wenn (u.a.) für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist (§ 286 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.
Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
Da NAWALO die vom Kunden bestellte Ware unmittelbar nach Vertragsschluss auf Grundlage der individuellen Auswahl und Ausführung des Kunden bei den Lieferanten von NAWALO herstellen lässt, ist NAWALO berechtigt 50 % des Kaufpreises mit Vertragsschluss, jedoch erst nach Erhalt einer Abschlagsrechnung und eines Nachweises über den Fertigungsbeginn fällig zu stellen. Die Restvergütung in Höhe von 50 % des Kaufpreises ist in diesem Fall innerhalb von 10 Tagen nach Abnahme und Erhalt der Schlussrechnung ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist er ab Verzugseintritt zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) verpflichtet.

7 Aufrechnungsrecht

Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn dessen Forderung/en rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist/sind, oder wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

8 Lieferung und Lieferzeit

Sofern eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen bei Streik und in Fällen höherer Gewalt für die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.

9 Lieferung – Erfüllungsort – Gefahrübergang – Annahmeverzug

Da wir die Ware individuell bei unseren Herstellern in Osteuropa fertigen lassen, erfolgt die Auslieferung der Ware unmittelbar ab Werk des Herstellers, wo auch der Erfüllungsort für eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf).
Die Versandkosten sind vom Kunden zu tragen, sie schließen die Kosten einer von uns abgeschlossenen Transportversicherung ein.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht abweichend von § 447 Abs. 1 BGB erst mit der Übergabe auf den Kunden über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
Gerät der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus vom Kunden zu vertretenen Umständen, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

10 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn die gelieferte/n Ware/n gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist/sind. In dem Fall eines Eingriffs Dritter in die Vorbehaltsware, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall, soweit der/die Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten.
Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt NAWALO Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
Wir verpflichten uns dazu, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

11 Gewährleistung für Mängel

NAWALO haftet bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen keine Einschränkungen ergeben.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Kunde uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt, sofern wir den Mangel nicht arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

12 Haftung für Schäden wegen Verschuldens

Wir leisten Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:
Wir haften unbeschränkt im Fall von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und aus Garantien.
Die Haftung im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen dieses § 12 gelten nicht für unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Verletzung von Kardinalspflichten sowie dem Ersatz von Verzugsschäden und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

13 WIDERRUFSRECHT für Verbraucher

Wenn Sie als Verbraucher im Fernabsatz (etwa per E-Mail, Fax oder Telefon) oder außerhalb unserer Geschäftsräume Verträge mit uns schließen, gilt für Sie von Gesetzes wegen ein 14-tägiges Widerrufsrecht, über das wir Sie nachfolgend belehren:

WIDERRUFSBELEHRUNG

WIDERRUFSRECHT

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (NAWALO GmbH, Altendeich 9a, 25335 Raa-Besenbek, Telefon +49 (0) 4120 70 68 870, E-Mail: info@nawalo.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zurückzugeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, können Sie dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An

NAWALO GmbH
Altendeich 9a
25335 Raa-Besenbek
Telefon +49 (0) 4120 70 68 870
E-Mail: info@nawalo.de

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)

/

die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Ausschluss/Erlöschen des Widerrufsrechts

Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 BGB u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei der Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

14 Hinweis zur alternativen Streitschlichtung im Onlinehandel gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Wir weisen Sie darauf hin, dass neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 besteht. Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@nawalo.de

Wir weisen nach § 36 VSBG darauf hin, dass wir nicht verpflichtet und nicht dazu bereit sind, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15 Datenschutz

Personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden von uns ausschließlich gemäß den geltenden Gesetzen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG (neu)) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.

16 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort unser Geschäftssitz in Raa-Besenbek.
Soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder wohnsitzlos ist, ist Gerichtsstand für Klagen gegen NAWALO der Geschäftssitz von NAWALO in Raa-Besenbek. Die Befugnis von NAWALO auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern

1 Anwendungsbereich

Die in diesem Abschnitt II. wiedergegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) finden ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden „geschäftliche Kunden“) – Anwendung. Für Zwecke dieser AGB, ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs.1 BGB).
Alle Angebote, Kaufverträge und Lieferungen aufgrund und im Zusammenhang mit Bestellungen des geschäftlichen Kunden unterliegen diesen AGB. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des geschäftlichen Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des geschäftlichen Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des geschäftlichen Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB).
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem geschäftlichen Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. unsere Bestätigung in Textform maßgebend.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des geschäftlichen Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

2 Vertragspartner

Ihr Vertragspartner ist die:

NAWALO GmbH
Altendeich 9a
25335 Raa-Besenbek

Geschäftsführer: Simon Kilimann

Handelsregister. HRB 15639 PI, Amtsgericht Pinneberg
USt-ID-Nr.: DE 815708596

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 4120 70 68 870
E-Mail: info@nawalo.de
Web: https://www.nawalo.de

3 Angebot

Unsere in Prospekten, Anzeigen, sonstigem Werbematerial oder unserer Website wiedergegebenen Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung an den geschäftlichen Kunden zur Abgabe eines Vertragsangebotes dar (invitatio ad offerendum).
Die Bestellung des geschäftlichen Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können.
Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung haben individuell durch uns im Einzelfall für den geschäftlichen Kunden erstellte Angebote eine Gültigkeit von 4 Wochen.
NAWALO behält sich vor, im Einzelfall vor Vertragsschluss bei Vorliegen eines berechtigten Interesses und unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen eine automatische Bonitätsprüfung des geschäftlichen Kunden mittels einer Anfrage bei einer Wirtschaftsauskunft durchzuführen.
Alle Objekte von NAWALO sind deutschlandweit im Einsatz. Auf Individualregelungen kann nur vor Bauausführung eingegangen werden. Alle relevanten Anforderungen für den Bau und die Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit sind vom Kunden vor Bauausführung abzuklären. Dieses betrifft insbesondere eventuelle individuelle bautechnische Anpassungen, welche durch die Baugenehmigung notwendig werden können. Eine bautechnische Anpassung nach Auslieferung wird von NAWALO nicht erfolgen, eventuell entstehende Kosten werden nicht übernommen.

4 Onlinekonfigurator

Um die Arbeitsabläufe für die Erstellung eines individuellen Angebotes von uns gegenüber dem geschäftlichen Kunden zu vereinfachen, stellen wir für unsere Kunden unter der Domain https://konfigurator.nawalo.de einen Onlinekonfigurator bereit. Über diesen Konfigurator hat der geschäftliche Kunde die Möglichkeit, zunächst eines der von uns angebotenen Grundmodelle (etwa uniCube, Zauberwagen, Schäferwagen, TROLL, BUGG oder Camping POD®) auszuwählen und dieses Grundmodell in den folgenden Schritten nach den individuellen Wünschen des geschäftlichen Kunden im Hinblick auf Grundriss, Küche, Toilette, Innenausstattung, Sonderausstattung und Winterausstattung zu konfigurieren.
Im Anschluss an die Konfiguration erhält der geschäftliche Kunde die Möglichkeit, seine Kontaktdaten und den gewünschten Liefertermin anzugeben und gemeinsam mit der vorausgewählten Wunschkonfiguration als Grundlage für die Erstellung eines verbindlichen Angebots durch NAWALO an uns zu übermitteln.
Auf Grundlage der über den Onlinekonfigurator an uns übermittelten Angaben erstellen wir ein individuelles Angebot, welches wir dem geschäftlichen Kunden gemeinsam diesen AGB übersenden.

5 Preise und Zahlung

Gegenüber geschäftlichen Kunden geben wir in unseren Angeboten lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Bei Werkverträgen ist die Vergütung, wenn kein Zahlungsplan vorliegt, grundsätzlich bei Abnahme durch den geschäftlichen Kunden fällig. Das gilt auch für Teilabnahmen. NAWALO kann auch die Abnahme in sich abgeschlossener Teilleistungen verlangen. II. § 5 Abs. 6 bleibt unberührt.
Der geschäftliche Kunde verpflichtet sich, außer im Falle der ausdrücklichen Vereinbarung einer anderen Zahlungsweise, nach Erhalt der Ware spätestens innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Wir weisen darauf hin, dass der Kunde auch ohne eine Mahnung in Verzug gerät, wenn (u.a.) für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist (§ 286 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.
Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der geschäftliche Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden. NAWALO ist verpflichtet, eine entsprechende Preiserhöhung auf Verlangen des geschäftlichen Kunden nachzuweisen.
Da NAWALO die vom geschäftlichen Kunden bestellte Ware unmittelbar nach Vertragsschluss auf Grundlage der individuellen Auswahl und Ausführung des geschäftlichen Kunden bei den Lieferanten von NAWALO herstellen lässt, ist NAWALO berechtigt 50 % des Kaufpreises mit Vertragsschluss, jedoch erst Erhalt einer Abschlagsrechnung und eines Nachweises über den Fertigungsbeginn fällig zu stellen. Die Restvergütung in Höhe von 50 % des Kaufpreises ist in diesem Fall innerhalb von 10 Tagen nach Abnahme und Erhalt der Schlussrechnung ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
Gerät der geschäftliche Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist er ab Verzugseintritt zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über den jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) mindestens jedoch in Höhe einer Verzugspauschale in Höhe von 40,- € (§ 288 Abs. 5 BGB) verpflichtet.

6 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Dem geschäftlichen Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, mit unserer Hauptforderung synallagmatisch verknüpft oder von uns anerkannt sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht des geschäftlichen Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des geschäftlichen Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

7 Lieferfrist und Lieferverzug

Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.
Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den geschäftlichen Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des geschäftlichen Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den geschäftlichen Kunden erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der geschäftliche Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,3 % des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem geschäftlichen Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
Die Rechte des geschäftlichen Kunden gem. § 10 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

8 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

Die Lieferung erfolgt ab Werk der von uns beauftragten Hersteller in Osteuropa, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des geschäftlichen Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den geschäftlichen Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der geschäftliche Kunde im Verzug der Annahme ist.
Kommt der geschäftliche Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom geschäftlichen Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten), beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware, zu verlangen. Für Lagerkosten berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20,00 EUR pro Kalendertag. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere weitergehenden gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt, wobei die vorstehende Pauschale jedoch auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen ist. Dem geschäftlichen Kunden bleibt der Nachweis nachgelassen, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. In diesem Fall beschränkt sich unser Anspruch auf den tatsächlich eingetretenen Schaden.

9 Eigentumsvorbehalt

Die von uns an den geschäftlichen Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem geschäftlichen Kunden unser Eigentum. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände, werden nachfolgend als „Vorbehaltsware“ bezeichnet.
Der geschäftliche Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für NAWALO.
Der geschäftliche Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Abs. 8) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Wird die Vorbehaltsware vom geschäftlichen Kunden verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von NAWALO als Hersteller und NAWALO erwirbt unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei NAWALO eintreten sollte, überträgt der geschäftliche Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an NAWALO. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt NAWALO, soweit die Hauptsache ihr gehört, dem geschäftlichen Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhä
Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der geschäftliche Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des geschäftlichen Kunden an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend des Miteigentumsanteils – an NAWALO ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. NAWALO ermächtigt den geschäftlichen Kunden widerruflich, die an NAWALO abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. NAWALO darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der geschäftliche Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von NAWALO hinweisen und NAWALO hierüber informieren, um NAWALO die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. In dem Fall eines Eingriffs Dritter in die Vorbehaltsware, haftet der geschäftliche Kunde für den NAWALO entstandenen Ausfall, soweit der/die Dritte nicht in der Lage ist, NAWALO die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten.
NAWALO wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr realisierbarer Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 20 % ü Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei NAWALO.
Tritt NAWALO bei vertragswidrigem Verhalten des geschäftlichen Kunden vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist NAWALO berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

10 Gewährleistung für Mängel

Für die Rechte des geschäftlichen Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den geschäftlichen Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Website) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.
Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der geschäftliche Kunde nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung.
Die Mängelansprüche des geschäftlichen Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der geschäftliche Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der geschäftliche Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der geschäftliche Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
Der geschäftliche Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben oder zugänglich zu machen. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der geschäftliche Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom geschäftlichen Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den geschäftlichen Kunden nicht erkennbar.
In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der geschäftlichen Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom geschäftlichen Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der geschäftliche Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
Ansprüche des geschäftlichen Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 11 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

11 Haftung für Schäden wegen Verschuldens

Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des geschäftlichen Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der geschäftliche Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des geschäftlichen Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

12 Verjährung

Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).
Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des geschäftlichen Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des geschäftlichen Kunden gem. § 11 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 i. sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

13 Datenschutz

Personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden von uns ausschließlich gemäß den geltenden Gesetzen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.

14 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz in Raa-Besenbek, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem geschäftlichen Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
Ist der geschäftliche Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Raa-Besenbek. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des geschäftlichen Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.