BLOG

Kategorie Allgemein – Lesedauer 3 Min – Letzte Änderung am 18.06.25

Interimswohnen – temporär und flexibel

Ein Tiny House steht auf einer Wiese

Interimswohnen bezeichnet temporäres Wohnen, das vorübergehend und flexibel genutzt wird, meist als Übergangslösung zwischen zwei permanenten Wohnsituationen. Es wird immer relevanter, insbesondere in urbanen Gebieten, da Mobilität, berufliche Flexibilität und zeitlich begrenzte Projekte im modernen Leben zunehmen. In den USA sind Mobile-Homes längst nichts Neues mehr, und auch in Deutschland gibt es viele Gründe, seine Wohnung für kurze Zeit mit einer mobilen Lösung zu tauschen – Urlaubsfeeling obendrauf.

Hier einige Beispiele, die als Grund für Interimswohnen sprechen:

1. Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten

  • umfassende Modernisierung, z. B. Austausch von Leitungen,
    Fenstern, Böden, oder Heizsystemen
  • Schadstoffsanierung (z. B. Asbest- oder Schimmelentfernung)
  • Fassadensanierung, die den Zugang und das Wohnen unzumutbar macht
  • Umbauarbeiten, die zu einer vorübergehenden Unbewohnbarkeit führen

2. Schäden durch höhere Gewalt

  • Wasserschäden (z. B. Rohrbruch oder Überschwemmung)
  • Brandschäden
  • Sturmschäden oder andere Naturkatastrophen, die Reparaturen erforderlich machen

3. Bauliche Veränderungen am Gebäude

  • Aufstockung, Anbauten, Umbauten
  • Dachausbau oder -abdichtung
  • Installation neuer Versorgungsleitungen, die umfangreiche Eingriffe in die Wohnung erfordern

4. Gesundheitliche Gründe

  • Beseitigung von Schimmel oder anderen gesundheitsgefährdenden
    Zuständen

5. Staatliche oder behördliche Auflagen

  • Einsturzgefahr oder andere Sicherheitsprobleme (z. B. nach einer Gebäudekontrolle)
  • Evakuierung wegen Umweltproblemen (z. B. Grundwasserkontamination)
  • temporäre Nutzung der Wohnung für öffentliche Zwecke (selten, aber rechtlich möglich)

6. Persönliche Gründe

  • erhebliche familiäre oder gesundheitliche Belastungen, die eine ruhigere Umgebung erfordern
  • berufliche oder private Umstände, die die Nutzung des Wohnraums vorübergehend unpraktisch machen

Vorgaben bei Interimswohnen
Bestimmte Vorgaben sind bei der Unterbringung von Mietern während einer Sanierung zu beachten. Ob der Ersatzwohnraum gleichwertig sein muss, hängt von den gesetzlichen Regelungen sowie individuellen Vertragsvereinbarungen ab.

Zentrale Aspekte sind:

1. Gesetzliche Regelungen im Mietrecht (BGB)

  • Instandsetzung und Modernisierung (§ 555a, § 555b BGB): Vermieter dürfen Sanierungsarbeiten durchführen, müssen dabei jedoch die Interessen der Mieter berücksichtigen. Ist eine vorübergehende Räumung der Wohnung notwendig, hat der Vermieter eine Ersatzunterkunft bereitzustellen, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart
    wurde.

2. Gleichwertigkeit des Ersatzwohnraums

  • Das Gesetz fordert keine identische, aber eine zumutbare Unterbringung. Der Ersatzwohnraum muss den grundlegenden Anforderungen genügen: ausreichende Wohnfläche (entsprechend der Haushaltsgröße)
    – Hygiene- und Sicherheitsstandardszumutbare Entfernung zur ursprünglichen Wohnung (z. B. keine erheblichen Nachteile beim Weg zur Arbeit, Schule etc.).

3. Zumutbarkeit aus Mietersicht

  • Die Ersatzunterkunft muss so beschaffen sein, dass sie für den Mieter während des Sanierungszeitraums lebensfähig ist.Grundausstattung: Eine Küche oder Kochmöglichkeit, sanitäre Anlagen, Heizung und Strom müssen vorhanden sein.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um diesen Vorgaben gerecht zu werden wie z. B. die Unterbringung in Hotels, Ferienwohnungen oder Apartments, oder in mobilen Lösungen, die kostengünstiger sind. Diese können auf freiem Gelände, Sportplätzen, Campingplätzen oder im kurzzeitig umgenutzten öffentlichen Raum aufgestellt werden. Eine frei konfigurierbare, ökologisch sinnvolle Wohnlösung stellt z. B. der uniCube® oder CampingPOD® der NAWALO GmbH dar. In kürzester Zeit per LKW transportiert, aufgebaut und später wieder abgebaut, stellt dies eine nachhaltige und kostensparende Alternative dar. Ursprünglich als Tiny-House entwickelt, lässt sich dieses „Baukastenprinzip“ vielfältig einsetzen.

Aber auch andere Anforderungen wie z. B. ein zeitbegrenzt genutzter Besprechungs- oder Schulungsraum können erfüllt werden.

Hier ein Beispiel aus Hechingen:

Das im Landkreis einmalige Projekt „Schul-Natur-Bauwagen“ an der Albert-Schweitzer-Schule zeigt die Symbiose aus Natur und Bildung. „Mathe im Grünen“ titelte dazu die „Süd-West Presse“. Das erste Natur-Klassenzimmer im Zollernalbkreis erfüllt gleich mehrere Anforderungen, nämlich naturnahes Lernen, Nachhaltigkeit, zirkuläres Bauen, Wiederverwendbarkeit.
Dabei ist dieser „Bauwagen“ auch noch kostengünstiger als jede andere Art der Schaffung von neuen Klassenräumen.

Zusammengefasst gibt es viele Einsatzmöglichkeiten von mobilen Baulösungen, von kurzzeitiger Unterbringung für Wohnzwecke bis hin zu ausgelagerten Schulungs- und Besprechungsräumen. Und wer weiß, ob so manche „Interimslösung“ den Bewohnern so ans Herz gewachsen ist, dass sich daraus eine Dauerlösung mit Urlaubsfeeling entwickelt – wie bei den Mobile Homes.

Beitrag teilen