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Kategorie Camping – Lesedauer 2 Min – Letzte Änderung am 05.10.26

Mietunterkünfte auf dem Campingplatz genehmigen lassen

Kurz gesagt: Ob Sie für Mietunterkünfte auf Ihrem Campingplatz eine Genehmigung brauchen, entscheiden die Bauordnung Ihres Bundeslandes, die Camping- und Wochenendplatzverordnung des Landes und der Bebauungsplan Ihres Platzes. Wichtig sind vor allem drei Fragen: Steht die Unterkunft dauerhaft an einem Ort, wie groß ist sie, und wird sie an Wasser und Abwasser angeschlossen? Klären Sie das vor der Bestellung mit dem Bauamt.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Gemeinde.

Welche Regeln gelten?

  • Landesbauordnung: Sie legt fest, welche baulichen Anlagen genehmigungspflichtig, anzeigepflichtig oder verfahrensfrei sind.
  • Camping- und Wochenendplatzverordnung: Die meisten Bundesländer regeln darin, was auf Campingplätzen zulässig ist – etwa Abstände, Brandschutz und die Nutzung von Stellplätzen.
  • Bebauungsplan: Campingplätze liegen häufig in einem Sondergebiet. Der Plan bestimmt, ob und wo Mietunterkünfte stehen dürfen.
  • Betriebsgenehmigung des Platzes: Auch Ihre bestehende Genehmigung kann Vorgaben zur Zahl und Art der Unterkünfte enthalten.

Die drei entscheidenden Fragen

1. Mobil oder ortsfest?

Unterkünfte auf Rädern wie Schäferwagen oder Zirkuswagen werden je nach Land anders bewertet als fest aufgestellte Hütten oder Tiny Houses. Entscheidend ist aber meist nicht die Achse allein, sondern ob die Unterkunft tatsächlich bewegt wird oder dauerhaft an einem Ort steht.

2. Wie groß ist die Unterkunft?

Viele Regelwerke knüpfen an Grundfläche oder umbauten Raum an. Kleine Einheiten wie ein Camping Pod werden deshalb oft anders behandelt als ein Tiny House mit 30 m².

3. Gibt es Wasser- und Abwasseranschluss?

Mit Küche und Bad steigen die Anforderungen – etwa an Abwasserentsorgung und Brandschutz. Unterkünfte nur mit Stromanschluss sind in der Regel einfacher umzusetzen.

So gehen Sie vor

  1. Fläche und Konzept festlegen: Wo sollen die Unterkünfte stehen, wie viele, welche Modelle?
  2. Bebauungsplan und Betriebsgenehmigung prüfen: Sind Mietunterkünfte auf diesen Flächen zulässig?
  3. Vorgespräch mit dem Bauamt: Klären Sie, welches Verfahren nötig ist und welche Unterlagen verlangt werden.
  4. Unterlagen zusammenstellen: Lageplan, Grundrisse, Ansichten, technische Daten. NAWALO stellt Zeichnungen und Datenblätter für Ihren Antrag bereit.
  5. Antrag stellen und Lieferung planen: Die Lieferzeit bei NAWALO beträgt 8–10 Wochen ab Bestellung. Planen Sie die Dauer des Verfahrens zusätzlich ein.

Typische Stolpersteine

  • Der Bebauungsplan erlaubt nur Stellplätze für Zelte und Wohnwagen, keine festen Unterkünfte.
  • Brandschutzabstände zwischen den Einheiten werden nicht eingehalten.
  • Die Abwasserentsorgung ist für zusätzliche Bäder nicht ausgelegt.
  • Die Unterkünfte werden bestellt, bevor das Verfahren geklärt ist.

Unterstützung durch den Hersteller

NAWALO hat über 500 Unterkünfte an Campingplätze, Ferienparks und Hotels in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg geliefert. Wir kennen die Fragen, die Bauämter typischerweise stellen, und liefern die technischen Unterlagen für Ihren Antrag. Fragen zu Ihrem Vorhaben beantworten wir gern – nehmen Sie Kontakt auf.

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Schäferwagen auf dem Campingplatz eine Baugenehmigung?

Das hängt vom Bundesland, vom Bebauungsplan und davon ab, ob der Wagen dauerhaft steht und angeschlossen wird. Klären Sie das im Einzelfall mit dem Bauamt.

Welche Unterlagen liefert NAWALO für den Antrag?

Zeichnungen, Grundrisse, Ansichten und technische Daten des gewählten Modells.

Wie lange dauert das Verfahren?

Das ist je nach Gemeinde sehr unterschiedlich. Planen Sie es vor der Bestellung ein.

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